Mietrecht und WohnungseigentumsrechtBerlin24. Oktober 2026

Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung — wie viel ist angemessen?

In zwei Räumen unserer Wohnung tritt seit Wochen Schimmel auf, trotz regelmäßigem Lüften. Der Vermieter reagiert nicht auf zwei schriftliche Mängelanzeigen. Welche Mietminderung ist gerechtfertigt und welche Schritte sind als Nächstes empfehlenswert?

1 Antwort von verifizierten Anwälten

  • JM
    Rechtsanwältin Julia Müller

    Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

    RAK-verifiziert

    Schimmelbefall stellt einen erheblichen Mangel dar (§ 536 BGB). Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß ab — Rechtsprechung kennt Werte von 10 % bis 50 %. Wichtig: Schimmelursache muss baulich/feuchtigkeitsbedingt sein, nicht durch falsches Heizen/Lüften des Mieters. Lassen Sie die Ursache von einem Sachverständigen prüfen, dann Frist zur Beseitigung mit Kündigungsandrohung setzen.

    Hinweis: Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung kontaktieren Sie bitte den Anwalt direkt.

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