Alkohol am Steuer: Promillegrenzen und ihre Folgen

Ab 0,5 Promille droht ein Fahrverbot, ab 1,1 Promille eine Straftat. Welche Grenzen gelten, was passiert und wann eine MPU angeordnet wird.

KF

Von Rechtsanwältin Katharina Fischer

Fachanwältin für Verkehrsrecht

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2 Min. Lesezeit
Rechtsstand: Oktober 2026
Polizeikontrolle an einer Straße bei Nacht
Bild: Jean-Guillaume Starnini / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Alkohol am Steuer ist nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen. Der Gesetzgeber reagiert mit einem abgestuften System aus Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Die Promillegrenzen im Überblick

Blutalkohol Einordnung Typische Folgen
0,0 ‰ Fahranfänger und unter 21-Jährige Bußgeld, Punkt, Probezeitmaßnahmen
ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen relative Fahruntüchtigkeit — Straftat Geld- oder Freiheitsstrafe, Entziehung
ab 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit (Kfz) — Straftat Strafe, Entziehung, Sperrfrist
ab 1,6 ‰ Hinweis auf Alkoholmissbrauch MPU vor Neuerteilung

Im Wiederholungsfall erhöhen sich die Regelsätze bei der 0,5-Promille-Grenze auf 1.000 bzw. 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt ohne Ausfallerscheinungen „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vor. Kommen aber Ausfallerscheinungen hinzu — Schlangenlinien, verlangsamte Reaktion, ein Unfall —, kann schon ab 0,3 Promille eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorliegen. Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer eines Kraftfahrzeugs unwiderleglich als fahruntüchtig.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei einer Trunkenheitsfahrt entzieht das Strafgericht in der Regel die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und verhängt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Der Führerschein wird häufig schon vorläufig beschlagnahmt. Hinzu kommen drei Punkte im Fahreignungsregister.

Die MPU

Bei einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr oder bei wiederholten Alkoholverstößen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde vor der Neuerteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung an (§ 13 FeV). Eine gründliche Vorbereitung — oft mit Abstinenznachweisen über mehrere Monate — ist entscheidend.

Wichtig: Machen Sie bei einer Kontrolle keine Angaben zur Trinkmenge. Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Lassen Sie sich frühzeitig von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.

Versicherungsrechtliche Folgen

Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fahrer in Regress nehmen, in der Regel bis zu 5.000 Euro. Die Kaskoversicherung kann ihre Leistung je nach Grad des Verschuldens kürzen.

Häufige Fragen

Muss ich in einen Alkoholtest pusten?

Ein Atemalkoholtest ist freiwillig. Bei Verdacht kann aber eine Blutentnahme angeordnet werden, die Sie dulden müssen.

Gilt die Promillegrenze auch für Fahrradfahrer?

Für Radfahrer nimmt die Rechtsprechung absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille an. Darunter kann bei Ausfallerscheinungen ebenfalls eine Straftat vorliegen — und auch Radfahrern kann eine MPU drohen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 24a StVG — 0,5-Promille-Grenze
  2. § 316 StGB — Trunkenheit im Verkehr
  3. § 315c StGB — Gefährdung des Straßenverkehrs
  4. § 69 StGB — Entziehung der Fahrerlaubnis
  5. § 13 FeV — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Über die Autorin

KF

Rechtsanwältin Katharina Fischer

Fachanwältin für Verkehrsrecht Stuttgart

Verkehrs- und Bußgeldverfahren, Unfallregulierung, Versicherungsrecht.

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