Flugverspätung und Annullierung: Bis zu 600 Euro Entschädigung
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Passagieren bei mehr als drei Stunden Ankunftsverspätung pauschale Ausgleichszahlungen zu — außer bei außergewöhnlichen Umständen.
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Inhaltsverzeichnis
Verspätete oder gestrichene Flüge sind ärgerlich — aber oft bares Geld wert. Die europäische Fluggastrechteverordnung sieht pauschale Ausgleichszahlungen vor, die unabhängig vom Ticketpreis sind.
Wann besteht ein Anspruch?
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährt Ausgleichszahlungen bei
- Annullierung, wenn der Passagier weniger als 14 Tage vorher informiert wurde,
- Nichtbeförderung wegen Überbuchung,
- Verspätung von mindestens drei Stunden am Endziel.
Den Anspruch bei Verspätungen hat der EuGH in der Sturgeon-Entscheidung (2009) aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz abgeleitet. Maßgeblich ist die Ankunftszeit — genauer der Zeitpunkt, zu dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird.
Wie hoch ist die Entschädigung?
| Flugstrecke | Ausgleich |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| innergemeinschaftlich über 1.500 km sowie andere Flüge 1.500–3.500 km | 400 € |
| über 3.500 km (außerhalb der EU) | 600 € |
Bietet die Airline bei Annullierung eine Ersatzbeförderung mit nur geringer Verspätung an, kann sich der Anspruch halbieren.
Außergewöhnliche Umstände
Die Airline muss nicht zahlen, wenn die Störung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen (Art. 5 Abs. 3). Dazu zählen etwa extreme Wetterlagen, Sicherheitsrisiken, Fluglotsenstreiks oder Vogelschlag. Technische Defekte gelten dagegen in der Regel nicht als außergewöhnlich, ebenso wenig Streiks des eigenen Personals.
Betreuungsleistungen
Unabhängig von der Ausgleichszahlung muss die Airline bei längeren Wartezeiten Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls ein Hotel stellen. Ab fünf Stunden Verspätung können Passagiere vom Flug zurücktreten und den Ticketpreis zurückverlangen.
Tipp: Lassen Sie sich die Verspätung und deren Grund am Schalter bestätigen, bewahren Sie Bordkarten auf und machen Sie Fotos von der Anzeigetafel. Belege für Verpflegung und Hotel sollten Sie sammeln.
So setzen Sie den Anspruch durch
- Schriftlich bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen, Frist setzen.
- Bei Ablehnung: kostenlose Schlichtung, etwa bei der söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr).
- Alternativ Klage — häufig am Abflug- oder Ankunftsort. Legal-Tech-Anbieter übernehmen die Durchsetzung gegen Provision.
Häufige Fragen
Gilt die Verordnung auch für Flüge außerhalb der EU?
Sie gilt für alle Abflüge von einem Flughafen in der EU sowie für Flüge in die EU, wenn die ausführende Fluggesellschaft ein EU-Unternehmen ist.
Ist ein Streik des Airline-Personals ein außergewöhnlicher Umstand?
Nach der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich nicht, wenn es sich um einen Streik des eigenen Personals handelt. Streiks Dritter, etwa der Fluglotsen, können dagegen außergewöhnlich sein.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Art. 5 (Annullierung) und Art. 7 (Ausgleichsleistungen)
- EuGH, Urteil v. 19.11.2009 – C-402/07 und C-432/07 (Sturgeon)
- EuGH, Urteil v. 17.4.2018 – C-195/17 u. a. (wilder Streik)
- § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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