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Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle: So wird er berechnet

Wie viel Unterhalt ein Kind bekommt, hängt vom Einkommen des Barunterhaltspflichtigen und vom Alter des Kindes ab. Die Düsseldorfer Tabelle ist dafür die zentrale Orientierungshilfe.

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Rechtsstand: Oktober 2026Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Dr. Michael Weber(Fachanwalt für Familienrecht)
Ein Kind hält die Hand eines Elternteils
Bild: Rene Terp / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Leben Eltern getrennt, ist der Kindesunterhalt eine der ersten Fragen, die geklärt werden muss. Das Gesetz legt die Grundsätze fest, die konkreten Beträge ergeben sich aus der Düsseldorfer Tabelle.

Wer schuldet was?

Eltern sind ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser seine Pflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung — den Betreuungsunterhalt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB). Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt.

So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle

Die Tabelle ordnet den Bedarf des Kindes nach zwei Kriterien:

  • Einkommensgruppe: Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen — also das Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, berücksichtigungsfähiger Schulden und gegebenenfalls Altersvorsorge.
  • Altersstufe: Die Tabelle unterscheidet die Altersstufen 0–5, 6–11, 12–17 Jahre und volljährige Kinder.

Die unterste Einkommensgruppe entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt (§ 1612a BGB). Hat der Pflichtige mehreren Personen Unterhalt zu leisten, kann eine Herab- oder Höherstufung angezeigt sein.

Anrechnung des Kindergelds

Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte auf den Barbedarf angerechnet (§ 1612b BGB). Der tatsächlich zu zahlende Betrag — der sogenannte Zahlbetrag — liegt deshalb unter dem Tabellenbetrag. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet.

Der Selbstbehalt

Unterhalt muss nur zahlen, wer leistungsfähig ist (§ 1603 BGB). Dem Pflichtigen muss ein notwendiger Selbstbehalt bleiben, dessen Höhe ebenfalls in den Leitlinien festgelegt ist. Gegenüber minderjährigen Kindern gilt jedoch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit: Wer zumutbar mehr verdienen könnte, dem kann ein fiktives Einkommen zugerechnet werden.

Tipp: Kann der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend zahlen, gibt es beim Jugendamt den staatlichen Unterhaltsvorschuss.

Unterhalt verbindlich festlegen

Eine Jugendamtsurkunde ist kostenlos und schafft einen vollstreckbaren Titel. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht. Weil sich Einkommen und Alter des Kindes ändern, sollte der Unterhalt regelmäßig überprüft werden.

Häufige Fragen

Ist die Düsseldorfer Tabelle ein Gesetz?

Nein. Sie ist eine von den Oberlandesgerichten verwendete Richtlinie, die regelmäßig angepasst wird. Gerichte orientieren sich in der Praxis aber fast immer daran.

Was gilt beim Wechselmodell?

Betreuen beide Eltern das Kind etwa gleich viel, sind grundsätzlich beide barunterhaltspflichtig. Der Bedarf wird dann nach dem zusammengerechneten Einkommen ermittelt und anteilig verteilt.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 1601 BGB — Unterhaltsverpflichtete
  2. § 1603 BGB — Leistungsfähigkeit
  3. § 1606 BGB — Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger
  4. § 1612a BGB — Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
  5. § 1612b BGB — Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
  6. Düsseldorfer Tabelle (OLG Düsseldorf), jeweils aktuelle Fassung

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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