Fachanwalt: Was der Titel bedeutet und wann er für Sie wichtig ist

Fachanwälte müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachweisen und sich jährlich fortbilden. Was hinter dem Titel steckt — und worauf Sie bei der Anwaltswahl achten sollten.

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Rechtsstand: Oktober 2026Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Dr. Michael Weber(Fachanwalt für Familienrecht)
Juristische Fachbücher in einem Regal
Bild: Gabriel Grip / Pexels
Inhaltsverzeichnis

In Deutschland sind rund 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Wer einen passenden Anwalt sucht, stößt schnell auf den Titel „Fachanwalt“. Er ist keine Werbefloskel, sondern eine gesetzlich geregelte Qualifikation — und kann bei der Auswahl eine wichtige Orientierung geben.

Wer darf sich Fachanwalt nennen?

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ darf nur führen, wem die Rechtsanwaltskammer sie verliehen hat (§ 43c BRAO). Die Einzelheiten regelt die Fachanwaltsordnung (FAO). Derzeit gibt es 24 Fachanwaltschaften — vom Arbeitsrecht über das Familienrecht bis zum Verkehrsrecht.

Um den Titel zu erhalten, müssen Bewerberinnen und Bewerber nachweisen:

  • Besondere theoretische Kenntnisse: in der Regel durch einen Fachlehrgang von mindestens 120 Zeitstunden mit Leistungskontrollen (Klausuren).
  • Besondere praktische Erfahrungen: durch eine Mindestzahl selbst bearbeiteter Fälle aus dem Fachgebiet innerhalb der letzten Jahre. Die geforderte Fallzahl unterscheidet sich je nach Fachgebiet.
  • Berufserfahrung: mindestens drei Jahre Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.

Pflicht zur Fortbildung

Mit der Verleihung ist es nicht getan: Fachanwältinnen und Fachanwälte müssen sich jedes Jahr mindestens 15 Zeitstunden in ihrem Gebiet fortbilden und dies der Kammer nachweisen (§ 15 FAO). Wer das versäumt, riskiert den Widerruf des Titels.

Gut zu wissen: Eine Anwältin oder ein Anwalt darf höchstens drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Wer mit zehn „Fachgebieten“ wirbt, meint in der Regel Tätigkeitsschwerpunkte — keine Fachanwaltschaften.

Fachanwalt, Schwerpunkt, Spezialist — die Unterschiede

Bezeichnung Voraussetzung Prüfung durch die Kammer
Fachanwalt für … Lehrgang, Fallzahlen, Fortbildung ja, förmliches Verfahren
Tätigkeitsschwerpunkt tatsächliche Tätigkeit im Gebiet nein
Spezialist für … Kenntnisse wie ein Fachanwalt (§ 7 BORA) nein

Wann lohnt sich ein Fachanwalt?

Für einfache Anliegen kann jede zugelassene Anwältin und jeder zugelassene Anwalt beraten. Ein Fachanwalt ist vor allem dann sinnvoll, wenn

  • es um viel Geld oder existenzielle Fragen geht, etwa bei Kündigung, Scheidung oder Erbstreit,
  • das Rechtsgebiet stark von aktueller Rechtsprechung geprägt ist,
  • bereits ein Gerichtsverfahren läuft oder droht.

Bei Frageanwalt können Sie gezielt nach Fachanwältinnen und Fachanwälten filtern. Jeder Titel wird mit der verleihenden Kammer abgeglichen, bevor er im Profil erscheint.

Häufige Fragen

Ist ein Fachanwalt teurer als ein „normaler“ Anwalt?

Nicht automatisch. Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG gelten für alle Anwältinnen und Anwälte gleichermaßen. Unterschiede ergeben sich allenfalls bei frei vereinbarten Honoraren.

Was ist der Unterschied zwischen „Fachanwalt“ und „Spezialist“?

Der Fachanwaltstitel wird nach einem förmlichen Verfahren von der Kammer verliehen. Die Bezeichnung als „Spezialist“ ist dagegen nur zulässig, wenn entsprechende Kenntnisse tatsächlich vorliegen — eine Prüfung durch die Kammer findet aber nicht statt.

Wie kann ich prüfen, ob jemand wirklich Fachanwalt ist?

Über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer. Bei Frageanwalt werden Fachanwaltstitel zusätzlich mit der verleihenden Kammer abgeglichen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 43c BRAO — Fachanwaltschaft
  2. Fachanwaltsordnung (FAO), §§ 2–5 — Voraussetzungen
  3. § 15 FAO — Fortbildung
  4. § 7 BORA — Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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