Erstberatung beim Anwalt: Was darf sie kosten?

Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich gedeckelt: höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Was das konkret bedeutet und wer die Kosten übernimmt.

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Rechtsstand: Oktober 2026Fachlich geprüft von Rechtsanwältin Anna Schmidt(Fachanwältin für Arbeitsrecht)
Beratungsgespräch zwischen Anwältin und Mandant
Bild: https://kaboompics.com/ / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Viele Menschen zögern, einen Anwalt aufzusuchen, weil sie hohe Kosten fürchten. Für das erste Beratungsgespräch schafft das Gesetz jedoch Klarheit: Für Verbraucher gibt es eine feste Obergrenze. Wer die Regeln kennt, kann die Kosten realistisch einschätzen.

Die gesetzliche Obergrenze

Für eine Beratung soll die Anwältin oder der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 Satz 1 RVG). Wurde keine Vereinbarung getroffen, erhält sie oder er eine Gebühr nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gelten feste Höchstbeträge:

Leistung Höchstbetrag (netto) mit 19 % USt
Erstes Beratungsgespräch 190 € 226,10 €
Beratung insgesamt (inkl. schriftlicher Ausarbeitung) 250 € 297,50 €

Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen, etwa für Post und Telekommunikation.

Wichtig: Die Obergrenze gilt nur, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde und Sie als Verbraucher beraten werden. Für Unternehmer gilt sie nicht.

Was zählt als „erstes Beratungsgespräch“?

Gemeint ist ein erstes, pauschales Gespräch, in dem die Anwältin oder der Anwalt Ihr Anliegen erfasst und eine erste rechtliche Einschätzung gibt. Prüft die Kanzlei darüber hinaus Unterlagen im Detail, verfasst Schreiben oder vertritt Sie nach außen, handelt es sich um eine weitergehende Tätigkeit, die gesondert vergütet wird.

Abweichende Vereinbarungen

Anwalt und Mandant können ein abweichendes Honorar vereinbaren — höher oder niedriger, pauschal oder nach Zeitaufwand. Fragen Sie deshalb vor dem Gespräch, welche Kosten anfallen. Seriöse Kanzleien nennen ihre Konditionen transparent; bei Frageanwalt finden Sie die Angaben direkt im Anwaltsprofil.

Wer übernimmt die Kosten?

  • Rechtsschutzversicherung: Viele Tarife decken eine Erstberatung ab. Lassen Sie sich die Kostenübernahme vorab bestätigen.
  • Beratungshilfe: Bei geringem Einkommen stellt das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus. Die Anwältin oder der Anwalt darf dann von Ihnen lediglich eine Gebühr von 15 Euro verlangen (Nr. 2500 VV RVG), die auch erlassen werden kann.
  • Gegner: In manchen Fällen — etwa nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall — muss der Gegner die Anwaltskosten als Teil des Schadens ersetzen.

Anrechnung auf spätere Gebühren

Beauftragen Sie die Kanzlei nach der Beratung mit der weiteren Vertretung, wird die Beratungsgebühr grundsätzlich auf die spätere Gebühr angerechnet (§ 34 Abs. 2 RVG). Sie zahlen die Erstberatung dann im Ergebnis nicht doppelt.

Unser Tipp

Bereiten Sie das Erstgespräch gut vor: Notieren Sie den Sachverhalt in zeitlicher Reihenfolge, bringen Sie relevante Unterlagen mit und formulieren Sie Ihre Fragen vorab. So holen Sie aus der begrenzten Zeit das Meiste heraus — und die Anwältin oder der Anwalt kann Ihre Lage präziser einschätzen.

Häufige Fragen

Ist eine kostenlose Erstberatung erlaubt?

Für die reine Beratung sieht das Gesetz keine festen Gebühren vor. Anwältinnen und Anwälte können deshalb auch eine kostenlose Erstberatung anbieten. Bei Frageanwalt erkennen Sie solche Angebote am Profil.

Wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn ich den Anwalt danach beauftrage?

Ja, sofern nichts anderes vereinbart ist: Die Gebühr für die Beratung wird auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit angerechnet, die mit der Beratung zusammenhängt (§ 34 Abs. 2 RVG).

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Erstberatung?

Viele Tarife enthalten einen Beratungsrechtsschutz, etwa im Familien- oder Erbrecht. Holen Sie vor dem Termin eine Deckungszusage ein — das übernimmt auf Wunsch auch die Kanzlei.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 34 RVG — Beratung, Gutachten und Mediation
  2. § 49b BRAO — Vergütung
  3. Beratungshilfegesetz (BerHG)
  4. Nr. 2500 VV RVG — Beratungshilfegebühr

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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