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Scheidung in Deutschland: Ablauf, Trennungsjahr und Kosten

Wer sich scheiden lassen will, muss in der Regel ein Trennungsjahr einhalten und braucht mindestens einen Anwalt. Wie das Verfahren abläuft und welche Kosten realistisch sind.

MW

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Weber

Fachanwalt für Familienrecht

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Aktualisiert
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2 Min. Lesezeit
Rechtsstand: Oktober 2026
Zwei Eheringe liegen getrennt auf einem Tisch
Bild: cottonbro studio / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Eine Scheidung ist emotional belastend — rechtlich folgt sie aber einem klaren Ablauf. Wer die einzelnen Schritte kennt, kann Zeit und Kosten besser planen.

Voraussetzung: Die Ehe ist gescheitert

Das Familiengericht scheidet eine Ehe, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 BGB). Das Gesetz knüpft dafür an die Dauer der Trennung an:

  • Ein Jahr Trennung und beide wollen die Scheidung: Das Scheitern wird unwiderlegbar vermutet (§ 1566 Abs. 1 BGB).
  • Drei Jahre Trennung: Die Scheidung ist auch gegen den Willen des anderen Ehegatten möglich (§ 1566 Abs. 2 BGB).
  • Weniger als ein Jahr Trennung: Nur in Härtefällen, wenn die Fortsetzung der Ehe unzumutbar wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Der Ablauf des Verfahrens

  1. Trennung: Getrenntleben ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich, wenn Haushalt und Leben vollständig getrennt sind.
  2. Scheidungsantrag: Er muss von einer Anwältin oder einem Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden (§ 114 FamFG).
  3. Versorgungsausgleich: Das Gericht holt Auskünfte über die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ein und teilt sie grundsätzlich hälftig.
  4. Termin und Beschluss: Beide Ehegatten werden persönlich angehört. Wird kein Rechtsmittel eingelegt, ist die Scheidung rechtskräftig.

Gut zu wissen: Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt für den Antragsteller. Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen — er kann dann aber selbst keine Anträge stellen.

Was kostet eine Scheidung?

Gerichts- und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. Für die Ehesache wird in der Regel das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten zugrunde gelegt (§ 43 FamGKG). Der Versorgungsausgleich und weitere Folgesachen erhöhen den Wert.

Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Die Kosten einer Scheidung sind seit 2013 grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

Folgesachen: Unterhalt, Zugewinn, Wohnung, Kinder

Neben der Scheidung selbst müssen häufig weitere Fragen geklärt werden: Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung und Hausrat sowie Sorge- und Umgangsrecht. Diese Punkte können im Scheidungsverbund mitentschieden oder einvernehmlich in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Eine frühe Einigung spart erfahrungsgemäß Zeit, Geld und Nerven.

Häufige Fragen

Kann man auch unter einem Dach getrennt leben?

Ja. Entscheidend ist, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht: getrennte Schlafzimmer, getrennte Haushaltsführung, kein gemeinsames Wirtschaften. Das sollte im Streitfall nachweisbar sein.

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung oft wenige Monate nach Antragstellung. Der Versorgungsausgleich und streitige Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn können das Verfahren deutlich verlängern.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 1564 BGB — Scheidung durch richterliche Entscheidung
  2. § 1565 BGB — Scheitern der Ehe
  3. § 1566 BGB — Vermutung für das Scheitern
  4. § 114 FamFG — Vertretung durch einen Rechtsanwalt
  5. § 43 FamGKG — Verfahrenswert in Ehesachen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Über den Autor

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Rechtsanwalt Dr. Michael Weber

Fachanwalt für Familienrecht München

Spezialisiert auf Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren mit internationalem Bezug.

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