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Pflichtteil: Wer Anspruch hat und wie er berechnet wird

Wer enterbt wurde, hat als naher Angehöriger trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil. Wie hoch er ist, welche Auskunftsrechte bestehen und wann er verjährt.

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Rechtsstand: Oktober 2026Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Dr. Michael Weber(Fachanwalt für Familienrecht)
Alte Familienfotos auf einem Holztisch
Bild: cottonbro studio / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Testierfreiheit bedeutet, dass jeder sein Vermögen nach eigenem Willen vererben darf. Ganz leer ausgehen müssen nahe Angehörige aber nicht: Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Mindestbeteiligung.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigt sind (§ 2303 BGB):

  • Abkömmlinge — Kinder, und wenn ein Kind vorverstorben ist, dessen Kinder,
  • der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner,
  • die Eltern, aber nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.

Geschwister, Nichten und Neffen oder unverheiratete Lebenspartner haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist kein Anteil am Nachlass, sondern ein Geldanspruch gegen den oder die Erben.

Beispiel: Ein verwitweter Vater hinterlässt zwei Kinder und setzt nur eines als Alleinerben ein. Das enterbte Kind hätte gesetzlich die Hälfte geerbt. Sein Pflichtteil beträgt ein Viertel des Nachlasswerts.

Beim Ehegatten hängt die Höhe vom Güterstand ab. In der Zugewinngemeinschaft kann er wählen, ob er den „großen“ Pflichtteil oder den „kleinen“ Pflichtteil zuzüglich des tatsächlichen Zugewinnausgleichs verlangt.

Schenkungen zu Lebzeiten

Damit der Pflichtteil nicht durch Schenkungen ausgehöhlt wird, gibt es den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden dem Nachlass rechnerisch hinzugefügt — allerdings mit Abschmelzung: Im ersten Jahr vor dem Erbfall voll, für jedes weitere Jahr ein Zehntel weniger. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe. Hat sich der Erblasser einen Nießbrauch vorbehalten, beginnt die Frist in der Regel nicht zu laufen.

Auskunft und Wertermittlung

Pflichtteilsberechtigte wissen oft nicht, was zum Nachlass gehört. Sie können vom Erben Auskunft über den Nachlassbestand und Schenkungen verlangen, auch in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses, sowie eine Wertermittlung — etwa durch ein Sachverständigengutachten für Immobilien (§ 2314 BGB). Die Kosten trägt der Nachlass.

Achtung Verjährung: Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt hat.

Durchsetzung

Häufig wird zunächst außergerichtlich Auskunft verlangt und über die Höhe verhandelt. Kommt keine Einigung zustande, ist eine Stufenklage auf Auskunft, Wertermittlung und Zahlung möglich.

Häufige Fragen

Kann man jemandem den Pflichtteil entziehen?

Nur in engen Ausnahmefällen, etwa bei schweren Straftaten gegen den Erblasser oder nahe Angehörige (§ 2333 BGB). Der Grund muss im Testament angegeben werden.

Wie erfahre ich, wie groß der Nachlass ist?

Der Pflichtteilsberechtigte hat gegen den Erben einen Auskunftsanspruch über den Bestand des Nachlasses und kann ein notarielles Nachlassverzeichnis sowie eine Wertermittlung verlangen (§ 2314 BGB).

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 2303 BGB — Pflichtteilsberechtigte; Höhe des Pflichtteils
  2. § 2314 BGB — Auskunftspflicht des Erben
  3. § 2325 BGB — Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen
  4. § 2333 BGB — Entziehung des Pflichtteils
  5. § 195 BGB / § 199 BGB — Regelmäßige Verjährung

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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