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DSGVO-Auskunft: So erfahren Sie, welche Daten ein Unternehmen speichert

Jeder hat das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über ihn verarbeitet — kostenlos und innerhalb eines Monats. Mit Musterschreiben.

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2 Min. Lesezeit
Rechtsstand: Oktober 2026Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Stefan Hoffmann(Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Laptop mit Schloss-Symbol für Datenschutz
Bild: Towfiqu barbhuiya / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Onlinehändler, Versicherungen, Auskunfteien, frühere Arbeitgeber — zahlreiche Stellen speichern Daten über uns. Mit dem Auskunftsrecht der Datenschutz-Grundverordnung lässt sich Transparenz herstellen.

Was umfasst die Auskunft?

Nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht auf Bestätigung, ob Daten über Sie verarbeitet werden, und gegebenenfalls auf Auskunft über

  • die Daten selbst und eine Kopie davon,
  • die Verarbeitungszwecke,
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern,
  • die geplante Speicherdauer,
  • die Herkunft der Daten, wenn sie nicht bei Ihnen erhoben wurden,
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling.

Fristen und Kosten

Das Unternehmen muss unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Nur bei komplexen oder zahlreichen Anträgen ist eine Verlängerung um zwei Monate möglich — darüber muss es innerhalb der ersten Frist informieren. Die erste Kopie ist kostenlos.

Musterschreiben

Betreff: Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, ob Sie personenbezogene Daten über mich verarbeiten. Falls ja, bitte ich um Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO über alle dort genannten Informationen sowie um eine Kopie der Daten (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).

Zur Identifikation: [Name, Anschrift, ggf. Kunden- oder Vertragsnummer, E-Mail-Adresse].

Ich bitte um Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Was tun, wenn keine Antwort kommt?

  1. Erinnerung mit kurzer Nachfrist senden.
  2. Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen (Art. 77 DSGVO) — kostenlos und auch online möglich.
  3. Den Anspruch gerichtlich durchsetzen, gegebenenfalls verbunden mit Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.

Praxistipp: Das Auskunftsrecht wird auch im Arbeitsrecht genutzt, etwa um vor einer Kündigungsschutzklage an Unterlagen zu gelangen. Die Rechtsprechung hat hier Grenzen bei rechtsmissbräuchlichen Anträgen gezogen — lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Weitere Rechte

Ergibt die Auskunft unrichtige oder unzulässig gespeicherte Daten, können Sie Berichtigung (Art. 16) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) verlangen. Gegen bestimmte Verarbeitungen, insbesondere Direktwerbung, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.

Häufige Fragen

Muss ich einen Grund für die Auskunft angeben?

Nein. Das Auskunftsrecht besteht voraussetzungslos. Das Unternehmen darf allerdings Ihre Identität prüfen, wenn begründete Zweifel bestehen.

Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn die Auskunft verspätet kommt?

Ein Anspruch nach Art. 82 DSGVO setzt einen Schaden voraus. Der bloße Verstoß genügt nach der Rechtsprechung des EuGH nicht; ein immaterieller Schaden muss aber keine Erheblichkeitsschwelle überschreiten.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. Art. 12 DSGVO — Transparente Information, Fristen
  2. Art. 15 DSGVO — Auskunftsrecht der betroffenen Person
  3. Art. 77 DSGVO — Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
  4. Art. 82 DSGVO — Haftung und Recht auf Schadenersatz

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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