Punkte in Flensburg: So funktioniert das Fahreignungs-Bewertungssystem
Bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Wie Punkte entstehen, wann sie gelöscht werden und wie Sie mit einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.
Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Seit der Reform 2014 gilt ein vereinfachtes Punktesystem. Es ist übersichtlicher geworden — aber auch strenger: Bereits acht Punkte führen zum Verlust der Fahrerlaubnis.
Wofür gibt es Punkte?
Eingetragen werden nur verkehrssicherheitsrelevante Verstöße:
| Verstoß | Punkte |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeit (z. B. 21 km/h zu schnell innerorts) | 1 |
| Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot | 2 |
| Straftat ohne Entziehung der Fahrerlaubnis | 2 |
| Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. Trunkenheitsfahrt) | 3 |
Die genaue Zuordnung ergibt sich aus Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Verwarnungsgelder unter 60 Euro führen nicht zu Punkten.
Die Maßnahmenstufen
Das Gesetz sieht ein gestuftes Vorgehen vor (§ 4 StVG):
- 1–3 Punkte: Vormerkung, keine Maßnahme.
- 4–5 Punkte: schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar.
- 6–7 Punkte: Verwarnung; ein Punktabbau durch Seminar ist dann nicht mehr möglich.
- 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es frühestens nach sechs Monaten, in der Regel nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Wann werden Punkte gelöscht?
Jede Eintragung hat eine eigene Tilgungsfrist (§ 29 StVG):
- 2 Jahre und 6 Monate bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt,
- 5 Jahre bei groben Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung,
- 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die Frist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Danach folgt eine einjährige Überliegefrist, bevor der Eintrag endgültig gelöscht wird.
Punktabbau durch Fahreignungsseminar
Wer ein bis fünf Punkte hat, kann durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen — allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren.
Tipp: Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann sich lohnen, wenn Sie kurz vor einer Maßnahmenstufe stehen. Maßgeblich für den Punktestand ist der Tag, an dem der Verstoß begangen wurde.
Häufige Fragen
Wie erfahre ich meinen Punktestand?
Kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt — online mit dem elektronischen Personalausweis oder schriftlich mit Kopie des Ausweises.
Verlängert ein neuer Verstoß die Tilgungsfrist alter Punkte?
Nein. Im aktuellen System läuft jede Tilgungsfrist unabhängig. Es gilt jedoch eine einjährige Überliegefrist, in der getilgte Einträge noch berücksichtigt werden können.
Rechtsgrundlagen & Quellen
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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