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Strafbefehl erhalten: Einspruch, Tagessätze und Vorstrafe

Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Hauptverhandlung. Wer nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt, ist rechtskräftig verurteilt. Was Sie jetzt wissen müssen.

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Rechtsstand: Oktober 2026Fachlich geprüft von Rechtsanwältin Katharina Fischer(Fachanwältin für Verkehrsrecht)
Richterhammer auf einem Tisch im Gerichtssaal
Bild: Sora Shimazaki / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Ein Strafbefehl kommt per Post — oft überraschend und ohne dass zuvor eine Vernehmung stattgefunden hat. Er ist eine verkürzte Form der Verurteilung und wird bei weniger schweren Vorwürfen eingesetzt.

Was ist ein Strafbefehl?

Bei Vergehen kann die Staatsanwaltschaft beantragen, dass das Amtsgericht ohne Hauptverhandlung durch schriftlichen Strafbefehl entscheidet (§ 407 StPO). Festgesetzt werden können insbesondere Geldstrafen, ein Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis und — wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat — Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung.

Zwei Wochen für den Einspruch

Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden — schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts (§ 410 StPO). Eine Begründung ist nicht erforderlich. Wird kein Einspruch eingelegt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Tagessätze verstehen

Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt (§ 40 StGB):

  • Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schwere der Schuld (5 bis 360).
  • Die Höhe eines Tagessatzes entspricht in der Regel dem Nettoeinkommen eines Tages, also etwa einem Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens, abzüglich Unterhaltspflichten.

Hat das Gericht Ihr Einkommen geschätzt, ist die Tagessatzhöhe häufig zu hoch. Dann kann ein auf die Tagessatzhöhe beschränkter Einspruch sinnvoll sein.

Vorstrafe und Führungszeugnis

Jede Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen. In das Führungszeugnis werden Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen jedoch nicht aufgenommen, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Für viele Betroffene ist diese Grenze entscheidend — etwa für berufliche Zuverlässigkeitsprüfungen.

Wichtig: Nach einem Einspruch kommt es zur Hauptverhandlung, in der die Strafe auch höher ausfallen kann. Gleichzeitig eröffnet die Verhandlung Chancen auf Freispruch oder Einstellung, etwa gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO.

Unsere Empfehlung

Legen Sie bei Zweifeln vorsorglich fristgerecht Einspruch ein und lassen Sie über einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen. Ein Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden — nach Beginn der Hauptverhandlung allerdings nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Häufige Fragen

Kann ich den Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränken?

Ja. Ist der Vorwurf zutreffend, aber das Einkommen zu hoch geschätzt, kann der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt werden. Darüber kann ohne Hauptverhandlung entschieden werden, wenn alle Beteiligten zustimmen.

Kann die Strafe nach einem Einspruch höher ausfallen?

Ja. Anders als im Berufungsverfahren gilt nach einem Einspruch kein Verschlechterungsverbot. Lassen Sie die Erfolgsaussichten deshalb vorher prüfen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 407 StPO — Zulässigkeit des Strafbefehls
  2. § 410 StPO — Einspruch; Form und Frist
  3. § 411 StPO — Verfahren nach Einspruch
  4. § 40 StGB — Verhängung in Tagessätzen
  5. § 32 BZRG — Inhalt des Führungszeugnisses

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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