Aufhebungsvertrag: Vorteile, Risiken und die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich — ohne Kündigungsschutz. Was Arbeitnehmer vor der Unterschrift prüfen sollten.
Von Rechtsanwältin Anna Schmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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Inhaltsverzeichnis
Arbeitgeber bieten Aufhebungsverträge oft an, um Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Für Arbeitnehmer kann das attraktiv sein — aber nur, wenn die Bedingungen stimmen.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Kündigungsfristen, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsratsanhörung und besonderer Kündigungsschutz spielen dann keine Rolle. Der Vertrag bedarf der Schriftform mit Originalunterschriften beider Seiten (§ 623 BGB).
Mögliche Vorteile
- Verhandelbare Abfindung, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht
- Gutes Arbeitszeugnis und wohlwollende Formulierungen zum Ausscheiden
- Freistellung bei fortlaufender Vergütung
- Flexibler Beendigungszeitpunkt, etwa für einen nahtlosen Jobwechsel
Die Risiken
Sperrzeit: Wer an der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Gleichzeitig verkürzt sich die Anspruchsdauer.
Ruhen des Anspruchs: Wird die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten und eine Abfindung gezahlt, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld zusätzlich ruhen (§ 158 SGB III).
Verzicht auf Rechte: Häufig enthalten Aufhebungsverträge Ausgleichsklauseln, nach denen alle gegenseitigen Ansprüche erledigt sind — auch offene Überstunden oder Urlaubsabgeltung.
Praxistipp: Lassen Sie sich nie zur sofortigen Unterschrift drängen. Bitten Sie um eine Kopie und Bedenkzeit. Das Bundesarbeitsgericht erkennt an, dass ein Vertrag unwirksam sein kann, wenn er unter Ausnutzung einer psychischen Drucksituation zustande kam.
Checkliste vor der Unterschrift
- Beendigungsdatum: Wird die Kündigungsfrist eingehalten?
- Abfindung: Höhe, Fälligkeit, steuerliche Behandlung
- Freistellung, Resturlaub, Überstunden, variable Vergütung
- Zeugnis: Note und Inhalt idealerweise als Anlage vereinbaren
- Sperrzeit: Liegt ein wichtiger Grund vor und ist er dokumentiert?
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann einschätzen, ob ein Aufhebungsvertrag besser ist als eine Kündigung mit anschließender Klage.
Häufige Fragen
Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ein Widerrufsrecht wie bei Haustürgeschäften besteht nicht (BAG, Urt. v. 7.2.2019 – 6 AZR 75/18). Wurde der Vertrag aber unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns geschlossen, kann er unwirksam sein.
Wie vermeide ich eine Sperrzeit?
Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt — etwa wenn ohnehin eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung zum selben Zeitpunkt gedroht hätte und die Abfindung bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Lassen Sie das vor der Unterschrift prüfen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 623 BGB — Schriftform der Kündigung und des Auflösungsvertrags
- § 159 SGB III — Ruhen bei Sperrzeit
- § 158 SGB III — Ruhen bei Entlassungsentschädigung
- BAG, Urteil v. 7.2.2019 – 6 AZR 75/18 (Gebot fairen Verhandelns)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Über die Autorin
Rechtsanwältin Anna Schmidt
Fachanwältin für Arbeitsrecht Berlin
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