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Ehevertrag: Wann er sinnvoll ist und was er regeln kann

Ein Ehevertrag kann Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich abweichend vom Gesetz regeln. Er braucht die notarielle Form und darf keinen Partner einseitig benachteiligen.

MW

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Weber

Fachanwalt für Familienrecht

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2 Min. Lesezeit
Rechtsstand: Oktober 2026
Eheringe neben einem Vertrag und einem Füller
Bild: Edu Raw / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Ein Ehevertrag hat zu Unrecht einen schlechten Ruf. Er ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern ein Instrument, um die Ehe an die eigenen Lebensumstände anzupassen — etwa bei Unternehmern, sehr unterschiedlichen Einkommen oder zweiten Ehen.

Was kann geregelt werden?

Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse frei regeln (§ 1408 BGB). Typische Inhalte sind:

  • Güterstand: Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.
  • Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung, Befristung oder Pauschalbeträge.
  • Versorgungsausgleich: Ausschluss oder abweichende Regelung der Rentenanwartschaften.
  • Vermögenszuordnung: etwa die Herausnahme eines Unternehmens oder einer Immobilie aus dem Zugewinn.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft statt Gütertrennung

Vollständige Gütertrennung hat einen Nachteil: Beim Tod eines Ehegatten entfällt der erbschaftsteuerliche Vorteil des Zugewinnausgleichs. Häufig ist es deshalb sinnvoller, nur einzelne Vermögenswerte — zum Beispiel ein Unternehmen — vom Zugewinnausgleich im Scheidungsfall auszunehmen und den gesetzlichen Güterstand im Übrigen beizubehalten.

Die Form

Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar geschlossen werden (§ 1410 BGB). Ein privatschriftlicher Vertrag ist unwirksam. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet — wer seine Interessen gezielt vertreten wissen will, sollte sich zusätzlich anwaltlich beraten lassen.

Grenzen der Vertragsfreiheit

Der Bundesgerichtshof prüft Eheverträge in zwei Stufen. Bei der Inhaltskontrolle wird geprüft, ob der Vertrag schon bei Abschluss sittenwidrig war, etwa weil er einseitig in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift — zum Beispiel den Betreuungsunterhalt für Kinder. Bei der Ausübungskontrolle wird geprüft, ob die Berufung auf den Vertrag im Scheidungsfall wegen veränderter Umstände treuwidrig ist.

Tipp: Schließen Sie einen Ehevertrag nicht unter Zeitdruck kurz vor der Hochzeit. Eine Zwangslage — etwa eine Schwangerschaft — kann zur Unwirksamkeit führen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Ehevertrag?

Die Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert, der sich vor allem am Vermögen der Ehegatten orientiert. Eine vorherige anwaltliche Beratung wird gesondert vergütet.

Kann ein Ehevertrag später geändert werden?

Ja, durch einen neuen notariellen Vertrag. Bei veränderten Lebensumständen, etwa der Geburt von Kindern, ist eine Überprüfung ratsam.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 1408 BGB — Ehevertrag, Vertragsfreiheit
  2. § 1410 BGB — Form
  3. § 1414 BGB — Eintritt der Gütertrennung
  4. § 1585c BGB — Vereinbarungen über den Unterhalt
  5. BGH, Urteil v. 11.2.2004 – XII ZR 265/02 (Kernbereichslehre)

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Über den Autor

MW

Rechtsanwalt Dr. Michael Weber

Fachanwalt für Familienrecht München

Spezialisiert auf Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren mit internationalem Bezug.

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