Kreditvertrag widerrufen: Wann das Widerrufsrecht noch besteht

Verbraucherkredite können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden — bei fehlerhaften Angaben auch deutlich später. Was Kreditnehmer prüfen sollten.

SH

Von Rechtsanwalt Stefan Hoffmann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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2 Min. Lesezeit
Rechtsstand: Oktober 2026
Unterzeichnung eines Kreditvertrags
Bild: RDNE Stock project / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Wer einen Kredit aufnimmt, ist an den Vertrag nicht sofort endgültig gebunden. Das Gesetz räumt Verbrauchern ein Widerrufsrecht ein — und das kann unter Umständen auch lange nach Vertragsschluss noch bestehen.

Das Widerrufsrecht

Verbraucher können einen Verbraucherdarlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§§ 495, 355 BGB). Der Widerruf ist gegenüber der Bank zu erklären, etwa per Brief oder E-Mail. Die rechtzeitige Absendung genügt.

Wann beginnt die Frist?

Die Widerrufsfrist beginnt nicht schon mit der Unterschrift. Sie beginnt erst, wenn der Darlehensnehmer den Vertrag und alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben erhalten hat (§ 356b BGB). Welche Angaben das sind, regelt Art. 247 EGBGB — unter anderem effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag, Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung und eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation.

Fehlen Pflichtangaben oder sind sie fehlerhaft, beginnt die Frist erst mit deren Nachholung. Das kann dazu führen, dass ein Widerruf Monate oder Jahre später noch möglich ist.

Unterschiede je nach Kreditart

Kreditart Erlöschen des Widerrufsrechts bei fehlerhaften Angaben
Allgemein-Verbraucherdarlehen (z. B. Ratenkredit, Autokredit) grundsätzlich kein Erlöschen allein durch Zeitablauf; teils vertreten Gerichte Verwirkung
Immobiliar-Verbraucherdarlehen spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss

Verbundene Verträge

Wird ein Darlehen gezielt zur Finanzierung eines Kaufs aufgenommen — typisch beim Autokredit über die Händlerbank —, bilden Kauf und Kredit eine wirtschaftliche Einheit (§ 358 BGB). Ein wirksamer Widerruf des Darlehens erfasst dann auch den Kaufvertrag: Das Fahrzeug wird zurückgegeben, gezahlte Raten und Anzahlung werden erstattet.

Hinweis: Die Rechtsprechung zum Widerruf von Autokrediten hat sich durch Entscheidungen des EuGH und des BGH mehrfach verändert. Ob ein Widerruf heute noch Erfolg verspricht, hängt stark von der konkreten Vertragsfassung ab.

So gehen Sie vor

  1. Vertrag, Widerrufsinformation und Europäische Standardinformationen heraussuchen.
  2. Prüfen lassen, ob alle Pflichtangaben korrekt sind.
  3. Widerruf schriftlich erklären und Zugang dokumentieren.
  4. Rückabwicklung verhandeln oder gerichtlich durchsetzen.

Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die Unterlagen kurzfristig prüfen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten.

Häufige Fragen

Was muss ich nach dem Widerruf zurückzahlen?

Die ausgezahlte Darlehenssumme und die bis zur Rückzahlung angefallenen Sollzinsen. Bei verbundenen Verträgen wird stattdessen häufig die Kaufsache zurückgegeben.

Gibt es den „Widerrufsjoker“ noch?

Für ältere Immobilienkredite ist das ewige Widerrufsrecht weitgehend ausgelaufen. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen, etwa Autokrediten, können fehlerhafte Pflichtangaben den Fristbeginn aber weiterhin hinausschieben. Die Rechtsprechung ist hier im Fluss.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 355 BGB — Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
  2. § 356b BGB — Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
  3. § 358 BGB — Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
  4. § 495 BGB — Widerrufsrecht; Bedenkzeit
  5. Art. 247 EGBGB — Pflichtangaben bei Verbraucherdarlehensverträgen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Über den Autor

SH

Rechtsanwalt Stefan Hoffmann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Frankfurt am Main

Anlageschäden, Bankenstreitigkeiten, Prospekthaftung.

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