Vorfälligkeitsentschädigung: Wann die Bank sie verlangen darf

Wer eine Baufinanzierung vorzeitig ablöst, muss oft eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Nach zehn Jahren ist eine Kündigung aber kostenfrei möglich — und fehlerhafte Angaben können den Anspruch ganz entfallen lassen.

SH

Von Rechtsanwalt Stefan Hoffmann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Rechtsstand: Oktober 2026
Einfamilienhaus mit Verkaufsschild
Bild: Pavel Danilyuk / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Ein Immobilienverkauf, eine Scheidung oder günstigere Zinsen bei einer anderen Bank — es gibt viele Gründe, eine Baufinanzierung vorzeitig abzulösen. Die Bank verlangt dafür meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, die schnell fünfstellig werden kann.

Warum verlangt die Bank eine Entschädigung?

Bei einem Darlehen mit festem Zinssatz hat die Bank sich auf die vereinbarten Zinseinnahmen eingestellt. Wird der Kredit vorzeitig zurückgezahlt, entgehen ihr diese Zinsen. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll diesen Schaden ausgleichen (§ 502 BGB). Die Bank muss sich ersparte Kosten — etwa für Risiko und Verwaltung — anrechnen lassen.

Wann ist eine vorzeitige Ablösung möglich?

  • Berechtigtes Interesse: Ein Darlehen, das durch ein Grundpfandrecht gesichert ist, kann vorzeitig gekündigt werden, wenn der Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse hat — insbesondere beim Verkauf der Immobilie (§ 490 Abs. 2 BGB). Dann ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
  • Nach zehn Jahren: Jedes Festzinsdarlehen kann nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden — ohne Vorfälligkeitsentschädigung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Das gilt auch bei 15- oder 20-jähriger Zinsbindung.
  • Variable Zinsen: Kündigung jederzeit mit drei Monaten Frist (§ 489 Abs. 2 BGB).

Wann entfällt die Entschädigung?

Der Anspruch ist ausgeschlossen (§ 502 Abs. 2 BGB), wenn

  1. die Rückzahlung aus Mitteln einer Versicherung erfolgt, die aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung im Vertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung zu sichern, oder
  2. im Vertrag die Angaben über die Laufzeit, das Kündigungsrecht oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Der zweite Punkt hat erhebliche praktische Bedeutung: Viele Verträge beschreiben die Berechnungsmethode nicht klar und nachvollziehbar.

Tipp: Zahlen Sie die Entschädigung gegebenenfalls unter Vorbehalt, damit der Verkauf nicht scheitert, und lassen Sie Vertrag und Berechnung anschließend prüfen. Eine Rückforderung ist auch nachträglich möglich.

Alternativen prüfen

Statt der Ablösung kann manchmal ein Pfandtausch vereinbart werden: Die Grundschuld wird auf eine neue Immobilie übertragen, der Kredit läuft weiter. Auch Sondertilgungsrechte sollten vor einer Ablösung ausgeschöpft werden.

Häufige Fragen

Kann ich die Berechnung der Bank überprüfen lassen?

Ja, und das lohnt sich häufig. Fehler finden sich etwa bei der Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten, ersparten Risiko- und Verwaltungskosten oder beim angesetzten Wiederanlagezins.

Fällt bei variablen Zinsen eine Entschädigung an?

Darlehen mit variablem Zinssatz können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (§ 489 Abs. 2 BGB), ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 489 BGB — Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
  2. § 490 BGB — Außerordentliches Kündigungsrecht
  3. § 500 BGB — Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung
  4. § 502 BGB — Vorfälligkeitsentschädigung

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Über den Autor

SH

Rechtsanwalt Stefan Hoffmann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Frankfurt am Main

Anlageschäden, Bankenstreitigkeiten, Prospekthaftung.

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