Bankgebühren zurückfordern: Was das BGH-Urteil zur Zustimmungsfiktion bedeutet

Banken durften Gebühren nicht einfach durch Schweigen der Kunden erhöhen. Der Bundesgerichtshof hat die sogenannte Zustimmungsfiktion 2021 gekippt. Wer Geld zurückverlangen kann.

SH

Von Rechtsanwalt Stefan Hoffmann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
2 Min. Lesezeit
Rechtsstand: Oktober 2026
Bankkarte am Geldautomaten
Bild: Marta Branco / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Jahrelang haben Banken und Sparkassen ihre Gebühren erhöht, indem sie Kunden über Änderungen informierten und deren Schweigen als Zustimmung werteten. Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis ein Ende gesetzt.

Die Entscheidung des BGH

Mit Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) hat der BGH entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken, nach denen die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen als erteilt gilt, wenn er nicht innerhalb einer Frist widerspricht, gegenüber Verbrauchern unwirksam sind (§ 307 BGB).

Die Begründung: Die Klauseln erlaubten es der Bank, ohne inhaltliche Einschränkung wesentliche Vertragsbestandteile zu ändern — bis hin zu einem faktisch neuen Vertrag. Eine solche weitreichende Änderung bedarf eines echten Änderungsvertrags.

Was folgt daraus für Kunden?

Entgelte, die eine Bank allein auf der Grundlage der unwirksamen Zustimmungsfiktion eingeführt oder erhöht hat, wurden ohne Rechtsgrund gezahlt. Kunden können sie grundsätzlich nach Bereicherungsrecht zurückfordern (§ 812 BGB). Betroffen sind typischerweise Kontoführungsgebühren, Kartenentgelte und Buchungspostenpreise.

Viele Banken haben ihre Kunden nach dem Urteil aufgefordert, den aktuellen Konditionen aktiv zuzustimmen. Erst ab einer solchen Zustimmung sind die neuen Entgelte wirksam vereinbart.

Verjährung

Rückforderungsansprüche verjähren in der regelmäßigen Frist von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat (§§ 195, 199 BGB). Wie weit Ansprüche zurückreichen, war in der Rechtsprechung umstritten und ist vom Einzelfall abhängig.

Praxistipp: Fordern Sie von Ihrer Bank eine Aufstellung der seit Vertragsbeginn erhobenen Entgelte und der jeweiligen Vertragsgrundlage an. Verbraucherzentralen stellen Musterbriefe zur Verfügung.

So gehen Sie vor

  1. Kontoauszüge und Preisaushänge sichten: Wann wurden welche Gebühren eingeführt oder erhöht?
  2. Schriftlich die Erstattung unter Hinweis auf BGH XI ZR 26/20 verlangen und eine Frist setzen.
  3. Bei Ablehnung: Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Bankenverbände oder Klage.

Bei höheren Beträgen oder Geschäftskonten lohnt sich eine anwaltliche Prüfung — für Unternehmer gelten teils andere Maßstäbe.

Häufige Fragen

Kann die Bank mir kündigen, wenn ich Gebühren zurückfordere?

Banken können Girokonten ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, Sparkassen nur eingeschränkt. Ein Basiskonto darf nur aus gesetzlich bestimmten Gründen gekündigt werden.

Wie lange zurück kann ich Gebühren fordern?

Das hängt von der Verjährung ab. Die Rechtsprechung der Instanzgerichte dazu war uneinheitlich; der BGH hat sich in Folgeentscheidungen mit Fragen der Verjährung und der widerspruchslosen Zahlung befasst. Lassen Sie den Einzelfall prüfen.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 307 BGB — Inhaltskontrolle
  2. § 675g BGB — Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags
  3. § 812 BGB — Herausgabeanspruch (ungerechtfertigte Bereicherung)
  4. BGH, Urteil v. 27.4.2021 – XI ZR 26/20

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen

Über den Autor

SH

Rechtsanwalt Stefan Hoffmann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Frankfurt am Main

Anlageschäden, Bankenstreitigkeiten, Prospekthaftung.

Ratgeber-Newsletter

Neue Urteile und Gesetzesänderungen — einmal im Monat.

Die wichtigsten Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, verständlich zusammengefasst von unserer Redaktion und verifizierten Fachanwälten. Kostenlos, ohne Werbung.