Krank im Job: Entgeltfortzahlung, Krankmeldung und Krankengeld

Sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, danach springt die Krankenkasse ein. Welche Pflichten Arbeitnehmer bei Krankheit haben und was die eAU geändert hat.

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Rechtsstand: Oktober 2026Fachlich geprüft von Rechtsanwältin Anna Schmidt(Fachanwältin für Arbeitsrecht)
Kranke Person im Bett mit Fieberthermometer
Bild: cottonbro studio / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Krankheit gehört zum Leben — und das Arbeitsrecht sorgt dafür, dass sie nicht sofort zur finanziellen Belastung wird. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer Pflichten, deren Verletzung Folgen haben kann.

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung

Wer infolge Krankheit arbeitsunfähig ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erhält vom Arbeitgeber das Gehalt für bis zu sechs Wochen weiter (§ 3 EFZG). Der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit entsteht ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch nur, wenn zwischen den Erkrankungen mindestens sechs Monate lagen oder seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind. Bei einer anderen Krankheit beginnt die Frist neu.

Ihre Pflichten bei Krankheit

  1. Krankmeldung: Teilen Sie dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit — in der Regel am ersten Tag vor Arbeitsbeginn (§ 5 EFZG).
  2. Ärztliche Feststellung: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ärztlich festgestellt sein. Der Arbeitgeber kann das auch früher verlangen.
  3. Elektronische AU: Seit 2023 ruft der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich Versicherter elektronisch bei der Krankenkasse ab. Privatversicherte müssen die Bescheinigung weiterhin selbst vorlegen.

Wichtig: Genesungswidriges Verhalten — etwa schwere körperliche Arbeit im Nebenjob während einer Krankschreibung wegen Rückenleiden — kann eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen. Spaziergänge oder Einkäufe sind dagegen in der Regel unproblematisch.

Krankengeld ab der siebten Woche

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld (§ 44 SGB V). Es beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V), und wird wegen derselben Krankheit für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Davon werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Achten Sie auf eine lückenlose ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit — Lücken können den Krankengeldanspruch gefährden.

Zweifel des Arbeitgebers

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hoch, kann aber erschüttert werden, etwa wenn die Krankschreibung passgenau die Restlaufzeit nach einer Kündigung abdeckt. Dann muss der Arbeitnehmer die Erkrankung konkret darlegen.

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich ein Attest?

Spätestens ab dem vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit; der Arbeitgeber darf es auch früher verlangen (§ 5 EFZG). Gesetzlich Versicherte müssen die Bescheinigung nicht mehr selbst einreichen, sondern sich lediglich ärztlich feststellen lassen.

Darf mir wegen Krankheit gekündigt werden?

Eine Kündigung während der Krankheit ist nicht verboten. Eine krankheitsbedingte Kündigung muss im Anwendungsbereich des KSchG aber strengen Anforderungen genügen, unter anderem einer negativen Gesundheitsprognose.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 3 EFZG — Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  2. § 5 EFZG — Anzeige- und Nachweispflichten
  3. § 44 SGB V — Krankengeld
  4. § 47 SGB V — Höhe und Berechnung des Krankengeldes

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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