Mietvertrag kündigen als Mieter: Frist, Form und Musterschreiben
Mieter können unbefristete Mietverträge mit einer Frist von drei Monaten kündigen — unabhängig von der Wohndauer. Worauf es bei Form und Zugang ankommt.
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Inhaltsverzeichnis
Ein Jobwechsel, Familienzuwachs oder der Kauf einer eigenen Wohnung — es gibt viele Gründe, einen Mietvertrag zu kündigen. Damit die Kündigung wirksam ist und nicht unnötig Miete doppelt gezahlt wird, sollten Sie die Formalien kennen.
Die Kündigungsfrist
Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen (§ 573c Abs. 1 BGB). Anders als beim Vermieter verlängert sich die Frist nicht mit der Wohndauer. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat bei der Frist mitzählt. Samstage zählen bei dieser Frist nach der Rechtsprechung des BGH als Werktage mit — planen Sie deshalb einen zeitlichen Puffer ein.
Beispiel: Geht die Kündigung am 3. Werktag im März zu, endet das Mietverhältnis am 31. Mai.
Die richtige Form
- Schriftform: Die Kündigung muss auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB). E-Mail, Fax oder Messenger reichen nicht.
- Alle Mieter: Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, müssen alle kündigen und unterschreiben.
- Alle Vermieter: Die Kündigung ist an alle im Vertrag genannten Vermieter zu richten.
- Zugangsnachweis: Nutzen Sie ein Einwurf-Einschreiben oder einen Boten, der den Einwurf bezeugen kann.
Musterschreiben
Kündigung des Mietvertrags über die Wohnung [Adresse, Lage]
Sehr geehrte/r [Vermieter],
hiermit kündige ich/kündigen wir das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich. Für die Wohnungsübergabe schlage ich folgende Termine vor: […]. Die Mietkaution bitte ich nach Abrechnung auf folgendes Konto zu überweisen: [IBAN].
Mit freundlichen Grüßen, [Unterschriften aller Mieter]
Nachmieter und vorzeitiger Auszug
Einen allgemeinen Anspruch, durch Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden, gibt es nicht. Ausnahmen bestehen, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält oder ein berechtigtes Interesse — etwa schwere Krankheit oder Pflegebedürftigkeit — das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. Häufig lassen sich Vermieter aber auf einen Aufhebungsvertrag ein, wenn ein geeigneter Nachmieter bereitsteht.
Häufige Fragen
Ist ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag wirksam?
Ein beidseitiger Kündigungsverzicht ist in Formularverträgen grundsätzlich bis zu vier Jahre ab Vertragsschluss zulässig. Längere Verzichte sind unwirksam.
Habe ich nach einer Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Nach einem Erhöhungsverlangen auf die Vergleichsmiete kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang zum Ende des übernächsten Monats kündigen (§ 561 BGB).
Rechtsgrundlagen & Quellen
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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