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Mutterschutz und Elternzeit: Kündigungsschutz und Fristen

Schwangere und Eltern in Elternzeit sind besonders vor Kündigungen geschützt. Welche Fristen bei der Anmeldung der Elternzeit gelten und was Arbeitgeber dürfen.

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Von Rechtsanwältin Anna Schmidt

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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2 Min. Lesezeit
Rechtsstand: Oktober 2026
Schwangere Frau arbeitet am Laptop
Bild: Matilda Wormwood / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Werdende Eltern sollen sich auf ihr Kind konzentrieren können — ohne Sorge um den Arbeitsplatz. Das Mutterschutzgesetz und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) schützen sie deshalb besonders.

Kündigungsverbot im Mutterschutz

Eine Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig (§ 17 MuSchG)

  • während der Schwangerschaft,
  • bis zum Ende von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche,
  • bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens aber bis vier Monate nach der Entbindung.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Nur in besonderen Ausnahmefällen — etwa bei Betriebsstilllegung — kann die zuständige Aufsichtsbehörde eine Kündigung für zulässig erklären.

Elternzeit: Anspruch und Anmeldung

Mütter und Väter haben bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes Anspruch auf Elternzeit (§ 15 BEEG). Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden.

Für die Anmeldung gelten Fristen (§ 16 BEEG):

Zeitraum der Elternzeit Anmeldung spätestens
bis zum 3. Geburtstag 7 Wochen vor Beginn
zwischen 3. und 8. Geburtstag 13 Wochen vor Beginn

Die Anmeldung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Für die ersten zwei Jahre muss verbindlich erklärt werden, für welche Zeiträume Elternzeit genommen wird.

Kündigungsschutz in der Elternzeit

Ab dem Zeitpunkt, an dem Elternzeit verlangt wurde — frühestens acht Wochen vor deren Beginn —, und während der gesamten Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen (§ 18 BEEG). Auch hier kann die Behörde in besonderen Fällen eine Ausnahme zulassen.

Achtung: Der Sonderkündigungsschutz verhindert keine Eigenkündigung und keinen Aufhebungsvertrag. Unterschreiben Sie in dieser Phase nichts, ohne sich beraten zu lassen.

Rückkehr an den Arbeitsplatz

Nach der Elternzeit besteht Anspruch auf Beschäftigung zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen — nicht zwingend auf denselben Schreibtisch, aber auf eine gleichwertige Tätigkeit.

Häufige Fragen

Was, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft wusste?

Der Schutz greift auch dann, wenn die Schwangerschaft dem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird (§ 17 Abs. 1 MuSchG). Zusätzlich muss die Drei-Wochen-Frist für die Klage beachtet werden.

Darf ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht unter weiteren Voraussetzungen ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (§ 15 BEEG).

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 17 MuSchG — Kündigungsverbot
  2. § 15 BEEG — Anspruch auf Elternzeit
  3. § 16 BEEG — Inanspruchnahme der Elternzeit
  4. § 18 BEEG — Kündigungsschutz

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Über die Autorin

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Rechtsanwältin Anna Schmidt

Fachanwältin für Arbeitsrecht Berlin

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