Schwerbehinderung: Antrag, Grad der Behinderung und Ihre Rechte

Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert — mit Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz und steuerlichen Vorteilen. So stellen Sie den Antrag.

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Rechtsstand: Oktober 2026Fachlich geprüft von Rechtsanwältin Anna Schmidt(Fachanwältin für Arbeitsrecht)
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Inhaltsverzeichnis

Eine chronische Erkrankung oder Behinderung kann den Alltag und das Berufsleben erheblich erschweren. Der Status als schwerbehinderter Mensch soll das ausgleichen.

Grad der Behinderung

Die Versorgungsämter stellen auf Antrag den Grad der Behinderung (GdB) fest — in Zehnerschritten von 20 bis 100 (§ 152 SGB IX). Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Mehrere Beeinträchtigungen werden dabei nicht einfach addiert, sondern in ihrer Gesamtauswirkung bewertet.

  • GdB ab 50: Schwerbehinderung (§ 2 Abs. 2 SGB IX), Ausweis.
  • GdB 30 oder 40: Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen durch die Agentur für Arbeit möglich, wenn ohne sie ein geeigneter Arbeitsplatz nicht erlangt oder behalten werden kann.

Der Antrag

Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der Landesbehörde gestellt, häufig auch online. Wichtig sind:

  1. vollständige Angabe aller Erkrankungen,
  2. Benennung der behandelnden Ärzte und Kliniken mit Schweigepflichtentbindung,
  3. vorhandene Befunde und Entlassungsberichte beifügen.

Unvollständige Angaben führen oft zu einem zu niedrigen GdB.

Ihre Rechte als schwerbehinderter Arbeitnehmer

Recht Grundlage
Fünf Arbeitstage Zusatzurlaub pro Jahr (bei Fünftagewoche) § 208 SGB IX
Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts § 168 SGB IX
Behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes § 164 SGB IX
Befreiung von Mehrarbeit auf Verlangen § 207 SGB IX

Der besondere Kündigungsschutz gilt erst nach sechs Monaten Beschäftigung. Gleichgestellte erhalten Kündigungsschutz, aber keinen Zusatzurlaub.

Steuerliche Vorteile und weitere Nachteilsausgleiche

Abhängig vom GdB gibt es einen Behinderten-Pauschbetrag in der Einkommensteuer (§ 33b EStG). Je nach Merkzeichen kommen Vergünstigungen im Nahverkehr, bei der Kfz-Steuer oder beim Rundfunkbeitrag hinzu. Für schwerbehinderte Menschen gibt es zudem unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Rentenbeginn.

Tipp: Sind Sie mit dem festgestellten GdB nicht einverstanden, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und fordern Sie die Akte mit dem versorgungsärztlichen Gutachten an. Häufig wurden Befunde übersehen.

Häufige Fragen

Muss ich meinem Arbeitgeber die Schwerbehinderung mitteilen?

Grundsätzlich nicht. Um den besonderen Kündigungsschutz und den Zusatzurlaub in Anspruch zu nehmen, sollte der Arbeitgeber aber informiert sein. Nach sechs Monaten Beschäftigung darf er im Hinblick auf Rechte aus dem SGB IX danach fragen.

Was bedeuten die Merkzeichen?

Merkzeichen wie G (erheblich gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), B (Begleitperson), H (hilflos) oder Bl (blind) begründen zusätzliche Nachteilsausgleiche, etwa im öffentlichen Nahverkehr oder beim Parken.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 2 SGB IX — Begriffsbestimmungen
  2. § 152 SGB IX — Feststellung der Behinderung
  3. § 168 SGB IX — Erfordernis der Zustimmung (Kündigung)
  4. § 208 SGB IX — Zusatzurlaub
  5. § 33b EStG — Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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