LeitfädenFamilienrecht

Sorgerecht nach der Trennung: Wer entscheidet was?

Nach einer Trennung bleibt es meist beim gemeinsamen Sorgerecht. Welche Entscheidungen Eltern gemeinsam treffen müssen und wann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält.

MW

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Weber

Fachanwalt für Familienrecht

Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
2 Min. Lesezeit
Rechtsstand: Oktober 2026
Silhouette einer Familie im Gegenlicht
Bild: Vladimir Srajber / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge (etwa Erziehung, Aufenthalt, Gesundheit) und die Vermögenssorge für das Kind (§ 1626 BGB). Nach einer Trennung stellt sich die Frage, wie Eltern diese Verantwortung weiter ausüben.

Gemeinsames Sorgerecht ist der Regelfall

Verheiratete Eltern haben das Sorgerecht gemeinsam — und behalten es auch nach Trennung und Scheidung, solange kein Gericht etwas anderes entscheidet. Die gemeinsame Sorge setzt voraus, dass die Eltern in wesentlichen Fragen kooperieren können.

Wer entscheidet was?

Das Gesetz unterscheidet nach der Bedeutung der Entscheidung (§ 1687 BGB):

Bereich Beispiele Entscheidung
Erhebliche Bedeutung Schulwahl, Religion, Operationen, Umzug ins Ausland gemeinsam
Angelegenheiten des täglichen Lebens Ernährung, Schlafenszeiten, Arztbesuche bei Routinefällen betreuender Elternteil
Tatsächliche Betreuung während des Umgangs Freizeitgestaltung am Wochenende umgangsberechtigter Elternteil

Können sich die Eltern in einer einzelnen wichtigen Frage nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen (§ 1628 BGB) — ohne das Sorgerecht insgesamt zu ändern.

Wann gibt es das alleinige Sorgerecht?

Ein Elternteil kann beantragen, dass ihm die elterliche Sorge ganz oder teilweise allein übertragen wird (§ 1671 BGB). Das Gericht gibt dem Antrag statt, wenn

  • der andere Elternteil zustimmt (es sei denn, ein Kind ab 14 Jahren widerspricht) oder
  • zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Kindeswohl am besten entspricht.

Bloße Streitigkeiten genügen dafür nicht. Erforderlich ist, dass eine tragfähige Kommunikation zwischen den Eltern dauerhaft nicht mehr möglich ist und das Kind darunter leidet.

Hinweis: Sorgerecht und Umgangsrecht sind zu unterscheiden. Auch ein Elternteil ohne Sorgerecht hat grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit dem Kind.

Beratung und Verfahren

Das Jugendamt bietet kostenlose Beratung zu Sorge- und Umgangsfragen an. Kommt es zum Gerichtsverfahren, werden die Eltern, das Jugendamt und je nach Alter das Kind angehört; häufig wird ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem Kind ohne Zustimmung umziehen?

Ein Umzug, der den Umgang mit dem anderen Elternteil wesentlich erschwert, ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist dafür die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung nötig.

Wie können unverheiratete Väter das Sorgerecht erhalten?

Durch gemeinsame Sorgeerklärungen beim Jugendamt oder Notar oder auf Antrag beim Familiengericht, das die gemeinsame Sorge überträgt, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht (§ 1626a BGB).

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 1626 BGB — Elterliche Sorge
  2. § 1626a BGB — Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
  3. § 1671 BGB — Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben
  4. § 1687 BGB — Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

War dieser Beitrag hilfreich?

Teilen

Über den Autor

MW

Rechtsanwalt Dr. Michael Weber

Fachanwalt für Familienrecht München

Spezialisiert auf Scheidungs- und Sorgerechtsverfahren mit internationalem Bezug.

Ratgeber-Newsletter

Neue Urteile und Gesetzesänderungen — einmal im Monat.

Die wichtigsten Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, verständlich zusammengefasst von unserer Redaktion und verifizierten Fachanwälten. Kostenlos, ohne Werbung.