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Überstunden: Wann sie bezahlt werden müssen — und wer sie beweisen muss

Nicht jede Überstunde wird automatisch vergütet. Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an die Darlegung im Prozess präzisiert — trotz der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

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Von Rechtsanwältin Anna Schmidt

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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2 Min. Lesezeit
Rechtsstand: Oktober 2026
Person arbeitet abends allein im Büro
Bild: Egor Komarov / Pexels
Inhaltsverzeichnis

Überstunden gehören in vielen Branchen zum Alltag. Ob sie bezahlt werden müssen, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls — und vor Gericht vor allem eine Frage der Beweisführung.

Wann sind Überstunden zu vergüten?

Ein Anspruch auf Vergütung besteht, wenn die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder zur Erledigung der übertragenen Arbeit notwendig waren. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist (§ 612 BGB). Bei Führungskräften mit herausgehobener Vergütung kann das anders sein.

Pauschalabgeltung im Arbeitsvertrag

Klauseln wie „Etwaige Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind in Formulararbeitsverträgen regelmäßig unwirksam, weil nicht erkennbar ist, wie viele Stunden erfasst sein sollen. Zulässig kann dagegen eine klar begrenzte Pauschale sein, etwa „bis zu zehn Überstunden monatlich“.

Die Entscheidung des BAG von 2022

Nach dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung hofften viele Arbeitnehmer auf eine Umkehr der Beweislast. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch klargestellt (Urt. v. 4.5.2022 – 5 AZR 359/21):

  1. Der Arbeitnehmer muss darlegen, an welchen Tagen er von wann bis wann gearbeitet hat.
  2. Er muss außerdem vortragen, dass der Arbeitgeber die Überstunden veranlasst oder ihnen zugestimmt hat.

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Zeiterfassung — die das BAG im September 2022 bestätigt hat — ändert an dieser Verteilung nichts Grundsätzliches, erleichtert aber praktisch den Nachweis, wenn Aufzeichnungen existieren.

Praxistipp: Notieren Sie Beginn, Ende und Pausen jedes Arbeitstags und halten Sie fest, wer die Mehrarbeit angeordnet hat — idealerweise per E-Mail.

Grenzen nach dem Arbeitszeitgesetz

Unabhängig von der Vergütung darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Nach Arbeitsende ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einzuhalten.

Ausschlussfristen beachten

Viele Arbeitsverträge verlangen, Ansprüche innerhalb kurzer Fristen schriftlich geltend zu machen. Wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch — selbst wenn die Überstunden belegbar sind.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen?

Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (13.9.2022 – 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Das erleichtert Arbeitnehmern den Nachweis von Überstunden.

Verfallen Überstunden?

Vergütungsansprüche verjähren nach drei Jahren. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber deutlich kürzere Ausschlussfristen, oft drei Monate. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  1. § 612 BGB — Vergütung
  2. § 3 ArbZG — Arbeitszeit der Arbeitnehmer
  3. BAG, Urteil v. 4.5.2022 – 5 AZR 359/21 (Darlegungslast Überstunden)
  4. BAG, Beschluss v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 (Pflicht zur Arbeitszeiterfassung)

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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Über die Autorin

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Rechtsanwältin Anna Schmidt

Fachanwältin für Arbeitsrecht Berlin

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